Gute Arbeit ist ihren Preis wert. Deshalb vereinbare ich in aller Regel bereits zu Beginn meiner Tätigkeit ein individuelles Honorar mit Ihnen. Meine Honorarvorstellungen bespreche ich natürlich ausführlich mit Ihnen, bevor ich in Ihrem Auftrag tätig werde.
Die gesetzliche Vergütung für eine anwaltliche Tätigkeiten (Gebühr) bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt). Das RVG in seiner aktuellen Fassung finden Sie hier.
Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei zumeist nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert oder Streitwert), unabhängig vom konkreten Aufwand. Daher hat sich in der erbrechtlichen Praxis der Abschluss einer Honorarvereinbarung durchgesetzt, welche die Besonderheiten des Einzelfalles besser erfasst und für Anwalt und Mandant transparenter und damit gerechter ist.
Einen aktuellen Rechner zur Ermittlung der im Erfolgsfall vor Gericht vom Gegner zu erstattenden Rechtsanwaltskosten finden Sie leicht im Internet.
Die Vergütung des Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt ebenfalls im Rahmen des RVG. Antragsvordrucke finden Sie hier.
Soweit das Gesetz in Ausnahmefällen ein sog. Erfolgshonorar zulässt, berate ich Sie gerne.
Nachstehend finden Sie weitere Erläuterungen zu meinem Honorarangebot.



