Über Geld rede ich im Grunde immer mit Ihnen. Geld ist stets ein wichtiger Bestandteil meines Beratungs- und Dienstleistungsangebotes.
Gute Arbeit ist aber auch ihren Preis wert. Deshalb vereinbare ich in aller Regel bereits zu Beginn meiner Tätigkeit mein Honorar. Dies bespreche ich ausführlich mit Ihnen, bevor ich in Ihrem Auftrag tätig werde.
Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten (Gebühr) bemisst sich nach dem RVG. Die Höhe der Gebühren richtet sich zumeist nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert oder Streitwert).
Eine Abrechnung nach dem RVG erfolgt in der Regel erst bei der Vertretung vor Gericht. Das RVG in seiner aktuellen Fassung finden Sie hier.
Einen Gebührenrechner zur überschlägigen Ermittlung der Rechtsanwaltskosten finden Sie hier.
Die Vergütung des Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt ebenfalls im Rahmen des RVG. Antragsvordrucke finden Sie hier.
Soweit das Gesetz in Ausnahmefällen auch ein sog. Erfolgshonorar zulässt, berate ich Sie hierüber gerne.
Nachstehend finden Sie weitere Erläuterungen zu meinem Honorarangebot.