VorsorgeAnwalt

Betreuung, Vorsorgevollmacht und vieles mehr

Einer meiner Schwerpunkte ist das Betreuungsrecht, welches bei einer immer älter werdenden Bevölkerung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Als Vorsorgebevollmächtigter stehe ich Ihnen außerhalb einer gerichtlicher Betreuung zur Verfügung (VorsorgeAnwalt).

In besonders gelagerten Fällen biete ich die Vermittlung gegenüber dem Betreuungsgericht oder der Behörde an.

Als Testamentsvollstrecker biete ich Ihnen an, Vermögensverwaltungen ganz im Sinne des Erblassers zu regeln.

Vorsorge eigenverantwortlich regeln!

Unter Vorsorge versteht man heute neben einer angemessenen und ausreichenden finanziellen Vorsorge für das Alter auch die rechtzeitige Regelung der Vertretungsverhältnisse für Zeiten, in welchen dies nicht mehr selbstbestimmt möglich ist.

Selbstständig Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln ist eine Fähigkeit, die jedem Menschen früher oder später verloren gehen kann, z.B. durch körperliche oder psychische Erkrankung oder Unfall. Die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit zu verlieren liegt zumeist nicht in der Hand des Betroffenen. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige Vorsorge.

Sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können, kümmern sich andere um Sie. Das Gesetz sieht für die Vertretung in vielerlei Aufgabengebieten die sogenannte rechtliche Betreuung vor. Aber es gelten enge gesetzliche Regeln und die Betreuung wird stets erst nach umfangreicher Prüfung durch einen auf dem Gebiet des Betreuungsrechtes erfahrenen Richter angeordnet. Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen) können jedoch verhindern, daß ein Gericht eine zuvor unbekannte Person zum Betreuer bestellt.

Legen Sie daher selbst in guten Zeiten fest, wer Sie künftig in derartigen Fällen vertreten wird – und welche Regeln dabei zu beachten sind. Als VorsorgeAnwalt beraten wir Sie umfassend und übernehmen Ihre Vertretung in vorab genau geregeltem Umfang. Insbesondere durch die Vereinbarungen im sogenannten Innenverhältnis bestimmen Sie, was der Bevollmächtigte später darf. Auch den exakten Zeitpunkt, ab wann die Vollmacht Gültigkeit erlangt, legen Sie mit dem Bevollmächtigten gemeinsam fest.

Ergänzend kann eine Kontrolle durch einen VorsorgeAnwalt eingerichtet werden, wenn zunächst ein in rechtlichen Dingen unerfahrenes Familienmitglied Vollmacht erhält. Dies dient zur eigenen Sicherheit und der des Bevollmächtigten, dem Sie so einen erfahrenen Ansprechpartner zur Seite stellen können. Befindet sich kein geeigneter Bevollmächtigter in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft, sollte ein VorsorgeAnwalt beizeiten beauftragt werden.

Erst die Nutzung der Vollmacht zeigt, ob bei der Gestaltung alle Eventualitäten bedacht wurden. Schlechte Gestaltungen rächen sich erst, wenn es zum Gegensteuern bereits zu spät ist. Familiäre Konflikte und spätere Erbstreitigkeiten, aber auch existenzbedrohende finanzielle Probleme können durch fehlerhafte Gestaltung der Vollmachten oder den falschen Bevollmächtigten hervorgerufen werden.

Ob Sie über eine Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter beizeiten selbst bestimmen oder dies dem Amtsgericht im Rahmen der Anordnung einer rechtlichen Betreuung überlassen, entscheiden Sie also selbst!

Wir beraten Sie über die Vor- und Nachteile und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf! Ich biete Ihnen eine KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG durch einen erfahrenen und auf Vorsorge- und Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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